1. Alle Güter, auch wenn Sie kostenlos sind, werden auf das Risiko des Mieters oder Käufers hin transportiert. Die Güter bleiben im Eigentum von In-Lease, wenn nichts anderes in der Rechnung vermerkt ist. Der Mieter (Käufer?) haftet bis zur Rückgabe der Mietgüter an den Vermieter für jeden Verlust und jede Beschädigung mit Ausnahme des gewöhnlichen Verschleißes.
2. Liefertermine sind nicht binden. Auf Grund zeitlicher erschiebungen der Liefertermine kann weder ein Schadensersatzanspruch gegen über In-Lease gelten gemacht werden, noch der Vertrag storniert werden.
3. Der Mieter hat sich bei der Übernahme zu versichern, dass die Mietgegenstände in einwandfreiem Zustand sind und erkennt dies, vorbehaltlich unverzüglicher schriftlicher Rüge an. Hat der Mieter einen etwaigen Mangel nicht innerhalb von 8. Werktagen angezeigt, trägt er das Risiko eines etwaigen Rechtsverlustes des Vermieters gegenüber dem Lieferanten der Mietgüter.
4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist muss der Mieter alle in seinem Gebrauch befindlichen Mietgegenstände an In-Lease zurück zu geben. In-Lease behält sich das Recht vor alle bestehenden Aufträge, offene Bestellungen zu kündigen und alle noch ausstehenden Lieferungen einzustellen.
5. Etwaige Zahlungsrückstände sind automatisch und ohne gesonderte Benachrichtigung mit 1,5% pro Monat zu verzinsen. Bei unbegründetem Zahlungsunterlass behält sich In-Lease das Recht vor 12% Zinsen, mindestens aber EUR 175.-, auf die offen stehende Summe zusätzlich zu erheben. Dies wird mit der Zustellung einer offiziellen Mahnung gültig.
6. In-Lease akzeptiert nur Barzahlungen, Banküberweisungen oder die Zahlung durch Verrechnungscheck.
7. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das zuständige Gericht in Antwerpen (Belgien). Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulŠssig, das zustŠndige Gericht in Antwerpen (Belgien).